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BLZ 700 350 00
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Zustiftung
Neben einer Spende haben Sie auch die Möglichkeit, den hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen in Stuttgart mit einer Zustiftung zu helfen. Im Gegensatz zu einer Spende müssen Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah verwendet werden und helfen, den für eine Stiftung wichtigen Kapitalstock aufzubauen.
Bei einer Zustiftung zugunsten von Chance S werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der Caritas Gemeinschafts-Stiftung zugeführt. Damit erhöht sich das Stiftungsvermögens und die Stiftung erzielt langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke - bei Chance S der aktiven Bekämpfung von Kinderarmut in Stuttgart - nachhaltiger verfolgen.
Zuzustiften ist in solchen Fällen sinnvoll, in denen Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihnen aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangen Sie in der Regel keinerlei Rechte. Sie stehen aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihnen ausgewählten Stiftung.
Steuerlicher Hinweis: Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements", das im September 2007 rückwirkend für das Jahr 2007 in Kraft getreten ist, hat sich die steuerliche Absetzbarkeit von Euro 307.000 auf Euro 1 Million erhöht. D. h., das eingebrachte Stiftungsvermögen kann bis zu einem Betrag von 1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren – vom Veranlagungszeitraum der Zuwendung bis zum Ablauf der neun folgenden Veranlagungszeiträume.
Kontakt für Fragen rund um das Thema Stiftungen: Heinz Wolf Caritas Gemeinschafts-Stiftung |